Wie bekommt man eine ergotherapeutische oder logopädische Therapie?


Ergotherapie und Logopädie sind Teile der medizinischen Grundversorgung. Eine Behandlung kann für Menschen aller Altersstufen relevant werden. Die Verordnung muss von einem Arzt ausgestellt werden.

Wer verordnet die Therapie?


Ergotherapie oder Logopädie wird in der Regel von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (Hausarzt/-ärztin oder Facharzt/-ärztin) verordnet.

Wer bezahlt die Therapie?


Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen Kosten der Behandlung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Nach SGB V § 32 haben gesetzlich Versicherte zu den Kosten der Heilmittel eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Behandlungskosten und eine Verordnungsgebühr von € 10 zu leisten, wenn keine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig übernommen. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Wie lange dauert die ergotherapeutische oder logopädische Therapie?


Je nach Störungsbild und Verordnung des Arztes, dauert die jeweilige Therapieeinheit in der Regel 45 Minuten, in manchen Fällen auch 30 oder 60 Minuten. Die Häufigkeit der wöchentlichen Therapien ergibt sich aus der ärztlich festgelegten Therapiefrequenz. Die gesamte Behandlungsdauer lässt sich vorab nicht festlegen, da sie sehr vom Verlauf der Störung abhängt.

Wo findet die Therapie statt?


In unseren Therapiepraxen bieten wir ergotherapeutische und logopädische Behandlungen für Menschen aller Altersstufen an. Auf Verordnung des Arztes führen wir die Behandlung auch gerne im Rahmen eines Hausbesuches entweder beim Patienten zu Hause oder im Senioren- oder Pflegeheim durch.

Wann sind die Termine?


Ihre Termine stimmen Sie mit den Therapeuten persönlich ab.

Was passiert in der ergotherapeutischen oder logopädischen Therapie?


Auf der Grundlage der ärztlichen Diagnose führen wir zu Beginn jeder Therapie ein Erstgespräch und eine weitergehende Untersuchung durch. Aus den ersten Erkenntnissen werden gemeinsam mit dem Patienten Therapieziele festgelegt und ein individueller Therapieplan erstellt.

Darf die Verordnung der Therapie unterbrochen werden?


Eine Unterbrechung darf nicht länger als 14 Tage sein, da sonst die Verordnung ungültig wird. Eine längere Unterbrechung bei Krankheit oder im Urlaubsfall muss der Krankenkasse gegenüber dokumentiert werden.




Kontakt

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Therapielotsen - Praxen für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie
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