Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind flexibel kombinierbar. Sie haben bei nachweislicher Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf 8 Wochen Kurzzeitpflege, die Sie alleine aus den Mitteln der Kurzzeitpflege finanzieren können. Hierfür erhalten Sie Leistungen in Höhe von 1.774 Euro jährlich.
Allerdings können auch weiterhin Mittel aus der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wenn diese noch nicht verbraucht wurden. Die Pflegekasse übernimmt dann bis zu 3.386 Euro.
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst ab Pflegegrad 2, nachdem die Pflegeperson die Pflegebedürftige bzw. den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in ihrer beziehungsweise seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Das Entgelt beträgt z.Zt. 211,75 € je Pflegetag. Davon entfallen:
158,52 € je Pflegetag für Pflegeleistungen
8,39 € je Pflegetag Betreuung nach § 43b SGB XI
Selbst zu zahlen:
8,55 € je Pflegetag für Verpflegung
19,09 € je Pflegetag für Unterkunft
10,34 € je Pflegetag für Investitionskosten
6,86 € je Pflegetag für Refinanzierung der Ausbildungskosten
Theodorus Kurzzeitpflege gGmbH
Ringbahnstraße 76 - 80
12103 Berlin
Tel: 030 72012650
Fax: 030 65015410
E-Mail: info(at)pflegewerk-kurzzeitpflege.de
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