Bei allen Lagerungen sollte darauf geachtet werden, daß nicht zu viele Lagerungshilfsmittel im Bett die Beweglichkeit des Kranken zu sehr einschränken.
Ein krankes Gliedmaß wird mit beiden Händen folgendermaßen angehoben
30-Grad-Lagerung mittels schiefer Ebene oder mit Lagerungshilfsmitteln
Wenn möglich ist diese Lagerung allen anderen Lagerungsarten vorzuziehen. Sie ist mit einfachsten Hilfsmitteln durchführbar. Die Nahrungsaufnahme und Kommunikation sind ungehindert möglich. Sie ist auch bei Schwerkranken durchführbar, sie stellt keine Belastung für den Kreislauf dar und alle typischen Druckstellen lassen sich vermeiden. ein Lagewechsel alle zwei Stunden ist mit geringem Kraftaufwand möglich.
Die Schräglage mittels schiefer Ebene
Die Kippung der Matratze erfolgt durch Unterschieben von einer zusammengerollten Decke oder formstabilen Kissen z.B. aus Kunststoff oder Roßhaar oder anderen festen Textilien, die lang und dick genug sind. Dabei kann auch der Oberkörper leicht erhöht gelagert werden, was für Kranke mit Atembeschwerden wichtig ist.
Zur Sicherung kann ein Bettrahmen/Bettgitter angebracht werden; zwei standfeste Stühle können dafür ebenfalls verwendet werden.
Auf folgende Punkte müssen Sie bei der Lagerung achten:
Die 30-Grad-Schräglage mit Lagerungshilfsmitteln
Die Drehung des Körpers um 30 Grad wird erreicht
Die Umlagerung erfolgt spätestens alle zwei Stunden auf die linke Seite - rechte Seite - Rückenlage. Zeigen sich Rötungen in der Kreuzbeinregion, wird auf die Rückenlage verzichtet. Werden Hautrötungen beobachtet, so muss der Zeitabstand zwischen dem Umlagern verkürzt werden. Auch bei Verwendung von Superweichmatratzen oder Antidekubitusmatratzen ist eine 30-Grad-Lagerung mit zweistündlichem Lagerungswechsel auf die andere Seite notwendig, wenn der Kranke sich gar nicht eigenständig umdrehen kann. Dann ist auch ein regelmäßiger nächtlicher Lagewechsel angezeigt. Eventuell kann der Zeitabstand nachts auf drei oder vier Stunden erweitert werden. Familienangehörige können sich nachts dabei abwechseln.
Die Rückenlage
Die Rückenlage kann zwischen der 30-Grad-Lagerung durchgeführt werden. Bei Kranken, die ihre Lage nicht selbständig verändern können, sollte sie nicht länger als eine Stunde andauern.
In Rückenlage kann der Oberkörper leicht erhöht, halbsitzend oder sitzend gelagert werden
Die Oberkörperhochlage
Sie wird angewandt bei Herz- und Lungenerkrankungen zur Entlastung; sie ist eine atmungserleichternde Lage. Außerdem wird sie zum Essen und Trinken angewandt.
Beinhochlagerung
Sprechen Sie diese Maßnahme bitte mit dem Arzt ab. Er wird sie anordnen bei niedrigem Blutdruck und als Vorsorgemaßnahme gegen eine Thrombose. Dabei werden die Beine auf Schienen hochgelagert. Auch feste Kissen können dafür verwendet werden. Da bei dieser Lage ein hoher Druck auf die Kreuzbeinregion entsteht, ist eine Weich- oder Hohllagerung des Gesäßes angezeigt. Die 135-Grad-Lage und die Bauchlage sind spezielle und seltener angewandte Lagerungen. Sollten sie vom Arzt angeordnet werden, lassen Sie sich bitte von einer Fachkraft Ihrer Sozialstation einweisen.
Weitere Möglichkeiten der Lagerung sind
Weichlagern dienst der Druckentlastung, sollte aber nicht dazu führen, daß durch Einsinken des Körpers die Bewegung eingeschränkt ist; sie kann folgendermaßen durchgeführt werden
Diese Möglichkeiten werden nur selten angewandt, da sie veraltet sind; Fersenschoner haben sich nur selten in der Praxis bewährt. Grundsätzlich gilt bei der Verwendung von Lagerungshilfsmitteln: Soviel wie nötig, so wenig wie möglich!!!
Viele Lagerungshilfsmittel schränken im Bett die Beweglichkeit des Kranken stark ein. Die Gelenke werden immer in der sogenannten mittleren Funktionsstellung, auch physiologische Mittelstellung gelagert, wenn keine andere Lage vom Arzt verordnet ist. Bei dieser Lage haben Sie das Gefühl, die Muskeln Ihres Körpers sind entspannt.
Wie man sich bettet, so liegt man!
Denken Sie immer daran, wenn der Kranke auf Ihre achtsame Fürsorge beim Betten und Lagern angewiesen ist. Vergewissern Sie sich, ob er bequem liegt; fragen Sie Ihn wenn möglich.