Kostenübersicht Pflegewerk München Sozialstation Erding

Stand: 01.01.2023
 

 

LK

 

Leistungsart

Punkte

Punktwert
in EUR

Betrag
in EUR
100 Kleine Morgentoilette/kl. Abendtoillette, bei mindestens 4 Leistungen von 101-107 350 0,0614 21,49

101

Aufsuchen/Verlassen des Bettes
ggf. unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel.
An-/Ablegen von Körperersatzstücken:
zum Ausgleich einer Behinderung, als prophylaktische Maßnahme
oder bei chronischen, therapeutisch nicht mehr angehbaren Schädigungen.

50

0,0614

 

3,07
102 An-/Auskleiden:
Auswahl der Kleidung, Hilfe beim An- und Auskleiden,
Entnahme aus dem normalen Aufbewahrungsort.
50 0,0614 3,07
103 Teilwaschen:
Waschen des Oberkörpers oder des Gesichts und/oder der Hände oder
Waschen des Unterkörpers
100 0,0614 6,14
104 Mund- und Zahnpflege oder Prothesenpflege:
Putzvorgang, Vor- und Nachbereitung, Lippenpflege
50

0,0614

3,07
105 Rasieren:
Nass- oder Trockenrasur, inkl. Vor- und Nachbereitung,
Inkl. Hautpflege im Rasurbereich
50 0,0614 3,07
106 Kämmen:
Die Hilfe beim Kämmen umfasst auch das Herrichten der Tagesfrisur,
bei Toupet oder Perücke, auch das Aufsetzen und Kämmen

50

0,0614

3,07
107 Hautpflege:
beinhaltet das Auftragen von Pflegemitteln auf die Haut
(einzelne Körperteile oder ganzer Körper)
50
 

0,0614

3,07
108 Haar- und/oder Nagelpflege
Haarpflege:
Die Haarpflege umfasst das Waschen und Trocknen der Haare.
Nagelpflege:
Die Nagelpflege beinhaltet das Reinigen, Schneiden und Feilen der Finger-/Fußnägel
50 0,0614 3,07
109 Zuschlag bei Ganzkörperwäsche zur Teilwäsche LK 103
oder ggfs. zur Komplexgebühr LK 100:
Dieser Zuschlag ist zusätzlich zum Leistungskomplex 100-107 bzw. 103 abrechenbar,
wenn Ober- und Unterkörper des Pflegebedürftigen gewaschen, geduscht oder gebadet wird.
Auch abrechenbar, wenn lediglich einzelne kleine Körperteile, insbesondere Gesicht, Hände
oder die Füße auf Wunsch der/des Versicherten nicht gewaschen werden)

150


 

0,0614


 

9,21


 
110 Ganzkörperwäsche als alleinige Leistung:
Dieser Leistungskomplex ist abrechenbar, wenn Ganzkörperwäsche bzw. baden oder
duschen als alleinige Leistung erbracht wird.
Abrechenbar, wenn Ober- und Unterkörper des Pflegebedürftigen gewaschen, geduscht
oder gebadet wird.
Auch abrechenbar, wenn lediglich einzelne kleine Körperteile, insbesondere Gesicht, Hände
oder die Füße auf Wunsch der/des Versicherten nicht gewaschen werden werden.
250

0,0614

 

15,35

111 Lagern/Mobilisierung:
1. Allgemeine Lagerung/Mobilisierung
2. Betten machen / Wechseln der Bettwäsche
100 0,0614 6,14
112 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme:
Mundgerechtes Herrichten des zu verabreichenden Essens und Trinken und
anschließendes Verabreichen
-Nahrungsaufnahme in jeder Form (fest, flüssig, breiig)
-Hilfe bei der Nahrungsaufnahme durch Anleitung, Unterstützung, Beaufsichtigung,
Übernahme
-ggf. auch bei der Verwendung von Hilfsmitteln
250 0,0614 15,35
113

Verabreichung von Sondennahrung:
1. Aufbereitung der Sandennahrung
2. Anhängen des Applikationssystemes
3. Aufrichten und Lagern
4. Sachgerechte Verabreichung der Sandenkost
5. Säuberung der Sonde und benötigter Gebrauchsgegenstände
6. Entsorgung der Abfallprodukte der Sandennahrung

80 0,0614 4,91
114 Unterstützung der physiologischen Ausscheidung aus Blase,
Darm, Magen:

Unterstützung bei der physiologischen Ausscheidung von Urin, Stuhlgang und Erbrochenem.
Dies beinhaltet insbesondere:
-Intimhygiene mit Toilettenpapier feucht oder trocken; Toilettenspühlung,
Richten der Bekleidung (inkl. notwendigem Herunter- und Hinaufziehen von z.B. Hode und Unterhose)
-Wechseln von lnkontinenzprodukten aller Art
-Wechseln/Entleeren des Urinbeutels
-Entleeren von Auffanggefäßen z. B. Urinflaschen, Nachtstühlen, Bettschüsseln
-Hilfestellung beim Erbrechen
70

0,0614

 

4,30
115 Stomaversorgung:
- Entleerung und ggf. Wechsel des Stomabeutels bei Anuspraeter
- Entleerung und ggf. Wechsel des Urostomas
- Wechsel einer Stomaplatte bei fehlendem Anspruch aus SGB V

50

 

0,0614

 

3,07

116 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung:
1. Hilfe beim An-/Auskleiden:
im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
2. Hilfe beim Treppensteigen
70 0,0614 4,30
117 Begleitung bei Aktivitäten:
Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und
ein Hausbesuch nicht möglich ist
Beinhaltet auch das An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem
Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung und ggf. das Treppensteigen
600 0,0614

36,84

118 Beheizen der Wohnung:
1. Beschaffung/ Entsorgung des Heizmaterials
2. Beheizen
90 0,0614 5,53
119 Kleine hauswirtschaftliche Versorgung:
1. Reinigen des unmittelbaren Lebensbereiches im Zusammenhang mit der
pflegerischen Versorgung
2. Trennung und Entsorgung des Abfalles
50 0,0614 3,07
120 Große hauswirtschaftliche Versorgung:
Reinigen des Fußbodens, der Möbel, Haushaltsgeräte und ggf. der Fenster im
Lebensbereich des Pflegebedürftigen (Unterhaltsreinigung)
je Std.
je 5 Min.
0,0614 28,08
2,34
121 Waschen der Wäsche und der Kleidung
durch Mitarbeiter des Pflegedienstes

300
0,0614
18,42
 
127 Einräumen der Wäsche / Kleidung bei schrankfertiger Lieferung duch eine Wäscherei 50 0,0614 3,07
122 Einkaufen:
1. Erstellung eines Einkaufsplanes
2. Einkaufen
3. Einräumen des Einkaufs
150 0,0614 9,21
123 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit
des Pflegebedürftigen:

beinhaltet insbesondere: Kochvorgang inkl. Vor- und Nachbereitung
270 0,0614 16,58
124 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit
des Pflegebedürftigen:

beinhaltet insbesondere:
- Richten von kalten Mahlzeiten z. B. Frühstück, Abendessen, Zwischenmahlzeit
- Erwärmen von fertigen Gerichten
- inkl. Vor- und Nachbereitung
90 0,0614 5,53
125 Erstbesuch:
1. Erstellung einer Pflegeanamnese
2. Feststellung Hilfebedarfes inkl. der Ressourcen und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen
3. die Feststellung, ob und ggf. welche Leistungen innerhalb des Pflegeprozesses
durch den Pflegebedürftigen, Angehörige, andere Pflegepersonen, ergänzende Dienste erbracht werden
4. die Information über weitere Hilfen
5. die Feststellung, ob und ggf. welche Pflegehilfsmittel organisiert werden müssen und
ggf. Organisation der Pflegehilfsmittel
6. die Abstimmung der vom Pflegebedürftigen auszuwählenden Leistungen
7. das Erstellen eines Kostenvoranschlages und die Vorlage bei der zuständigen Pflegekasse
8: das Erstellen eines Pflegeplanes
9. die Organisation und Koordination der Pflege
1.000 0,0614 61,40
         
  Stundensätze für die Abrechnung nach Zeitaufwand      
  Stundensatz körperbezogene Pflegemaßnahmen
Auf Wunsch der/des Pflegebedürftigen oder seines gesetzlichen Betreuers können
die körperbezogenen Pflegemaßnahmen LK 100- 117 auch nach Zeitaufwand
im 5-Minutentakt abgerechnet werden

 

 
51,60 je
Std
bzw.
4,30 je
angefangene
5 Min.
  Stundensatz pflegerische Betreuungsmaßnahmen

umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung
des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere
1. bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder von Gefährunden
2. bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikatin,
bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen
im Alltag sowie
3. durch Maßnahmen der kognitiven Aktivierung

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen werden neben den körperbezogenen
Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung erbracht.
Sie umfassen die Unterstützung und sonstige Hilfem im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen
oder seiner Familie und schließen insbesondere Folgendes ein:

Begleitung: Unterstützung von aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der
Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, zum Beispiel:
- Spaziergänge in der näheren Umgebung
- Ermöglichung des Besuches von Verwandten und Bekannten
- Begleitung zum Friedhof

Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, zum Beispiel:
- Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
- Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Tag-/Nacht-Rhythmus
- Unterstützung bei Hobby und Spiel
- Unterstützungsleistungen bei der Regelung von administatriven Angelegenheiten
 

 

 
37,32 je
Std.
bzw.
3,11 je
angefangene
5 Min.
 

Stundensatz Hilfen bei der Haushaltsführung:
Auf Wunsch der/des Pflegebedürftigen oder seines gesetzlichen
Betreuers können die Hilfen bei der Haushaltsführung LK 118 - 124 im
5-Minutentakt nach Zeitaufwand abgerechnet werden.

 

 

 

28,08 je
Std.
bzw.
2,34 je
angefangene
5 Min.
         
        Wert
Einzelleistung
  Anfahrtspauschalen      
  Anfahrtspauschale 06.00 Uhr - 21.00 Uhr 100 %   5,12
  Anfahrtspauschale 06.00 Uhr - 21.00 Uhr (SGB V + XI) 50 %   2,56
  Anfahrtspauschale 06.00 Uhr - 21.00 Uhr (SGB V + XI + mehrere Patienten) 25%   1,28
         
  zuzüglich Investitionsaufwendungen
(prozentualer Zuschlag auf den gesamten Rechnungsbetrag
ohne Berücksichtigung des Ausbildungszuschlags nach dem Pflegeberufegesetz)
5,42 %    
  zuzüglich Ausbildungszuschlag nach dem Pflegeberufegesetz
(prozentualer Zuschlag auf den Rechnungsbetrag für Pflegeleistungen nach
§ 36 SGB XI, keine Berücksichtigung von Anfahrtspauschalen und Investitionskosten)
5,24 %