Die Einteilung in Pflegestufen

Woran erkennen Betroffene und ihre Angehörigen, welcher Pflegestufe die momentane Pflegesituation zuzuordnen ist?
Für Betroffene und deren Angehörigen ist es häufig schwer abzuschätzen, ob die derzeitige Pflegesituation vom Umfang her der Pflegestufe 1, 2 oder 3 zuzuordnen ist. Um sich dieser Fragestellung nähern zu können, bedarf es grundlegender Informationen aus der Einstufungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen (MDK).

Damit der Hilfebedarf einschätzbar ist, hat man sieh in Deutschland darauf geeinigt, die tatsächlich notwendige Hilfe eines zu Pflegenden nach Minutenwerten (Zeitkorridoren) einzuschätzen. Diese Zeitkorridore sind nach Erfahrungswerten in der Laienpflege entstanden. Sie bieten einen zeitlichen Rahmen für die gesetzlich anerkannten einzelnen Tätigkeiten der Pflege unter dem Aspekt der Laienpflege. Bei der Bewertung des Hilfebedarfs wird zwischen zwei Bereichen unterschieden.

 

  • Bereich Pflege
  • Bereich Hauswirtschaft

Die Abgrenzung dieser Bereiche ist in der Gutachtenrichtlinie genau beschrieben. Um sie als Laie vollziehen zu können, wenden Sie folgende Faustregel an: Alle vorbereitenden und nachbereitenden Tätigkeiten, die im direkt Zusammenhang mit der Körperpflege, der Ausscheidung, der Ernährung und Unterstützung bei der Mobilität des Betroffenen durchgeführt werden, gehören in den Bereich der Hauswirtschaft. Das bedeutet unter anderem, die Portionierung des Essens ist der Hauswirtschaft zuzuordnen, während das Kleinschneiden der Mahlzeit zur Pflege gehört. Auch das Vor- und Nachbereiten der Körperwäsche und des Badens gehört zur Hauswirtschaft, während das Waschen und Trocknen des Körpers zur Pflege gehört. Etwas verfänglich ist die Aufgliederung der einzelnen Tätigkeiten, doch beinhaltet sie eine Logik.
Da der tatsächliche Hilfebedarf individuell erfaßt wird entsprechend der

 

  • individuellen Ausprägung von funktionellen Einschränkungen und Fähigkeitsstörungen durch Krankheit oder Behinderung,
  • der individuellen Lebenssituation (Wohnverhältnisse, soziales Umfeld) und der
  • individuellen Pflegesituation

werden komplexe Alltagshandlungen in einzelne Tätigkeiten zerlegt. Unter Waschen versteht der MDK das Waschen und Trocknen des Körpers, der Weg bis zum Waschbecken. Das Aus- und Ankleiden wird unter Hilfe bei der Mobilität berücksichtigt. Bei der Erfassung des Hilfebedarfs bei der Ausscheidung wird genauso verfahren. 
Der Weg bis zur Toilette und zurück wird unter Mobilität erfaßt, während die Säuberung des Intimbereichs und das Spülen der Toilette zur Ausscheidung gehört. Es gilt also, den Hilfebedarf nach den folgenden Bausteinen von der Häufigkeit pro Tag zusammenzustellen und dann mit den Minutenwerten zu multiplizieren.

 

Körperpflege

Ganzkörperwäsche

20-25 Min.

Teilwäsche Oberkörper

8-10 Min.

Teilwäsche Unterkörper

12-15 Min.

Teilwäsche Hände/Gesicht

1-2 Min.

Duschen

15-20 Min.

Baden

20-25 Min.

Zahnpflege

5 Min.

Kämmen

1-3 Min.

Rasieren

5-10 Min.

   

Hilfe bei der Ausscheidung

Wasserlassen

2-3 Min.

Stuhlgang

3-6 Min.

Richten der Kleidung

2 Min.

Windelwechsel nach Wasserlassen

4-6 Min.

Windelwechsel nach Stuhlgang

7-10 Min.

Wechsel kleiner Vorlagen

1-2 Min.

Urinbeutelwechsel

2-3 Min.

Stomabeutelwechsel

3-4 Min.

  

Hilfe bei der Ernährung

Mundgerechte Zubereitung einer Hauptmahlzeit

2-3 Min.

Aufnahme der Hauptmahlzeit

15-20 Min.

Getränke reichen wird anteilig berechnet

  

Mobilität

Aufstehen/Zubettgehen

1-2 Min.

Umlagern

2-3 Min.

Ankleiden gesamt

8-10 Min.

Ankleiden Oberkörper

5-6 Min.

Entkleiden gesamt

4-6 Min.

Entkleiden Oberkörper

2-3 Min.

Entkleiden Unterkörper

2-3 Min.

Hilfe beim Gehen im Zusammenhang mit den vorher genannten pflegerischen Tätigkeiten

je 1 Min.

 

Um diese Zeitwerte entsprechend der Richtlinie anwenden zu können, bedarf es der Einhaltung folgender Regeln:

 

Anwendung der Zeitkorridore


Bei der Festlegung der Zeitkorridore wurde von einer vollständigen Übernahme der Verrichtungen von einer Laienpflegekraft ausgegangen

 

  • in jedem Einzelfall ist der Hilfebedarf ent sprechend der individuellen Situation bei der Grundpflege festzustellen
  • andere Hilfsformen als die vollständige Übernahme (Anleitung Teilhilfe, Beaufsichtigung) werden anteilig berechnet
  • sollte eine komplette Hilfestellung länger dauern, als im Zeitkorridor vorgesehen, müssen in dem jeweiligen Einzelfall vorhandenen allgemeinen und besonderen Erschwernisse- und Erleichterungsfaktoren müssen herausgearbeitet werden.

Der Hilfebedarf ist für jede Verrichtung der Grundpflege in Minutenwerten anzugeben. Muß er von zwei Personen erbracht werden, wird er doppelt berechnet. Fallen Verrichtungen der Körperpflege im Einzelfall nicht jeden Tag an, müssen sie ausgehend vom wöchentlichen Zeitaufwand auf den täglichen Zeitaufwand umgerechnet werden. In der Regel nicht täglich anfallende Maßnahmen wie Fuß- und Fingernägel schneiden und Haare waschen bleiben außer Betracht.

 

Beispielhafte Erschwernisfaktoren, welche die Pflege erschweren und verlängern

 

  • Körpergewicht über 80 kg
  • Kontrakturen
  • hochgradige Spastik
  • Hemiplegie oder Paresen
  • einschießende unkontrollierte Bewegungen
  • Fehlstellung der Extremitäten
  • eingeschränkte Belastbarkeit infolge schwerer kardiopulmonaler Dekompensation
  • Abwehrverhalten mit Behinderung der Übernahme
  • stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen)

Im Zusammenhang mit den Erschwernissen gilt es auch eine Faustformel anzuwenden: Immer wenn eine Hilfestellung entsprechend des Kataloges übernommen wird und länger dauert als in den Zeitkorridoren vorgesehen, stellt sich die Frage, warum es länger dauert. Die Antwort beschreibt den Erschwernisfaktor, mit dem sich die Zeitdauer begründen läßt.

Den Pflegestufen sind Mindestzeitwerte zugrundegelegt worden, die sich wie folgt gliedern:

 

Stufe

Pflege




Hauswirtschaft

Gesamt

1

46 Min.

44 Min.

90 Min.

2

120 Min.

60 Min.

180 Min.

3

240 Min.

60 Min.

300 Min.

 

Besonderheit der Pflegestufe 3


Sie wird nur im Zusammenhang mit mindestens einer nächtlichen Hilfestellung im Bereich der Pflege gewährt, wenn diese Hilfestellung regelmäßig, also jede Nacht notwendig ist. Das bedeutet, wenn der Betroffene mehr als fünf Stunden Hilfe am Tag benötigt, jedoch nachts gut schläft und somit nachts keine Hilfe regelmäßig wiederkehrend abfordert, kann nur die Pflegestufe 2 bewilligt werden.

In der Benachrichtigung von der Pflegekasse werden immer die Mindestzeitdauer der gesamten Pflegestufe angegeben und im Anschluß daran, die Häufigkeiten der einzelnen Pflegetätigkeiten. Jedoch wird nicht gesondert darauf hingewiesen, daß sich der gesamte Hilfebedarf in Pflege und Hauswirtschaft unterteilt, wobei bei der Einstufung die Mindestzeit der Pflege ausschlaggebend ist für die Zuordnung der Pflegestufe.

 

Beispiel:


Gesetzt der Fall, Sie haben in der Hauswirtschaft eine Hilfebedarf von zwei Stunden pro Tag, und in der Pflege nur eine Bedarf von einer Stunde, so würde hier die Pflegestufe 1 bewilligt werden, da der Hilfebedarf in der Pflege über 46 Min. und unter 120 Min. liegt obwohl der Gesamtbedarf drei Stunden umfaßt. Diese Anleitung 
soll dazu dienen, Ihnen als Betroffene und Angehörige die Zuordnung der Pflegestufe etwas transparenter zu machen. Es gibt jedoch hinlänglich viele einzelne Details, die in diesem Rahmen nicht komplett berücksichtigt werden konnten. Die Richtlinie sieht besonders für die Pflege von gerontopsychiatrischen und psychisch behinderten Menschen besondere Kriterien vor, die in der nächsten Ausgabe an Hand eines Beispiels erläutert werden.